Satzungsgemäßer Zweck der dgh ist es, die Belange der Hauswirtschaft zu vertreten und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Bildungsanspruch von Jugendlichen und Erwachsenen auf diesem Gebiet zu artikulieren. Dieses Anliegen wird verwirklicht, indem die dgh das Verständnis für die vielseitigen Aufgaben weckt, die heute in Haushalten zu erfüllen sind, und zu Lösungen beiträgt. Satzungsgemäß sind dafür folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die vollständige Satzung und Geschäftsordnung der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. finden Sie nachstehend zum Download:
Mitglieder in der dgh können natürliche Personen (Einzelpersonen) oder juristische Personen (korporative Mitglieder) sein. Mehr über eine Mitgliedschaft in der dgh erfahren Sie hier: Mitgliedschaft