Satzungsgemäßer Zweck der dgh

Satzungsgemäßer Zweck der dgh ist es, die Belange der Hauswirtschaft zu vertreten und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Bildungsanspruch von Jugendlichen und Erwachsenen auf diesem Gebiet zu artikulieren. Dieses Anliegen wird verwirklicht, indem die dgh das Verständnis für die vielseitigen Aufgaben weckt, die heute in Haushalten zu erfüllen sind, und zu Lösungen beiträgt. Satzungsgemäß sind dafür folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Aussprachen über Probleme der Hauswirtschaft
  • Förderung der Forschung über Haushalt, Familie und Konsum
  • Koordination der Aktivitäten verschiedener Institutionen 
  • Hilfestellung bei der Aktualisierung und Entwicklung hauswirtschaftlicher Berufsbilder und der Bestimmung der hierfür notwendigen fachlichen Voraussetzungen
  • Förderung der fachlichen Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen 
  • Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit 
  • Zusammenarbeit mit Organisationen verwandter Zielsetzung 
  • Erfahrungsaustausch

Die vollständige Satzung und Geschäftsordnung der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. finden Sie nachstehend zum Download:

Mitglieder in der dgh können natürliche Personen (Einzelpersonen) oder juristische Personen (korporative Mitglieder) sein. Mehr über eine Mitgliedschaft in der dgh erfahren Sie hier: Mitgliedschaft