Definition Budgetberatung

Budgetberatung unterstützt private Haushalte dabei, die aktuelle finanzielle Situation ihres Haushalts zu klären, bestehende Probleme zu lösen oder präventiv zu wirken. Fachlich qualifizierte Beratungskräfte analysieren gemeinsam mit dem Ratsuchenden die Ist-Situation und erarbeiten Handlungsvorschläge, um ein finanzielles Gleichgewicht zu erhalten oder wiederherzustellen.

Einnahmen und Ausgaben sind dann im Gleichgewicht, wenn

  • die Liquidität (Zahlungsfähigkeit) zu jeder Zeit gewährleistet ist und
  • der Lebensstandard im Sinne der objektiven Bedarfsdeckung und subjektiven Zufriedenheit auch längerfristig durch entsprechende Vorsorge für absehbare Lebensereignisse und Unvorhergesehenes aufrechterhalten werden kann.

Im Rahmen der Budgetberatung werden sowohl die verfügbaren Ressourcen analysiert als auch Ziele der Lebensführung und die individuellen Versorgungsbedarfe von Personen reflektiert. Damit fördert Budgetberatung die Entscheidungskompetenz der Ratsuchenden.

Positionspapier Budgetberatung

Die Mitglieder des Fachausschusses für Haushalt und Verbrauch sehen es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, auf Grundlage haushaltsökonomischer Erkenntnisse und praktischer Beratungserfahrung ein Tätigkeitsprofil und Standards für die Budgetberatung privater Haushalte zu entwickeln.

Die vollständige Fassung des Positionspapiers Budgetberatung für private Haushalte finden Sie unter "Publikationen" zum direkten Download.

Fachtagungen Budgetberatung

Fachlich fundierte Budgetberatung - Welche Standards haben wir schon, was brauchen wir noch zur Professionalisierung?
13./14. Oktober 2016, Frankfurt/Main
Tagungsbericht Bürkin, Bödeker, Preuße HuW H. 4/2016, S. 195-196.

Neue Impulse für die präventive Budgetberatung durch Referenzdaten und Referenzbudgets
7. März 2014, Frankfurt/Main
Tagungsbericht Bürkin, Bödeker, Preuße HuW H. 2/2014, Seite 58-59.

Referenzbudgets als Beratungshilfe - Wie können statistische Erkenntnisse wirksam werden?
19. Mai 2011, Freising/Weihenstephan
Tagungsbericht Preuße HuW H. 3/2011, S. 114-116.