SDG 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden
Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen: Mit dem Dienstrad zur Arbeit
Unterstützen Sie Ihre fahrradfahrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Das Fahrrad ist das umweltfreundlichste Verkehrsmittel: Es ist leise, klimaschonend und emissionsfrei. Nutzen Sie die die neuen Leasing-Regelungen für Fahrräder und E-Bikes im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells. Dabei werden die vom Arbeitgeber geleasten Fahrräder oder E-Bikes den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil gegenüber dem Privatkauf kann bis zu 40 % und mehr der Anschaffungskosten betragen. Durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils ist die private Nutzung des Rades ausdrücklich erlaubt, zudem werden beim Gehaltsumwandlungsmodell Lohnnebenkosten reduziert.
Verbessern Sie Ihre CO2-Bilanz und Ihr Ansehen als nachhaltig agierendes Unternehmen und informieren Sie sich beispielweise hier!
Schlagworte: Mobilität, Nachhaltigkeit, Klimaschutz.
Quellen:
BIKELEASING: Dienstrad-Leasing: Informationen für Arbeitgeber.
https://www.bikeleasing.de/arbeitgeber
Umweltbundesamt: Radverkehr.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/nachhaltige-mobilitaet/radverkehr#vorteile-des-fahrradfahrens
Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2020-01-09-gleich-lautende-erlasse-steuerliche-behandlung-der-ueberlassung-von-elektro-fahrraedern-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=1
(alle aufgerufen am 30.11.2021)
Ein Tipp von Petra Wehmeier, 26. März 2021
Dieser Tipp steht Ihnen hier als Download zur Verfügung!
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